Unfälle, Schäden, Diebstahl oder technische Probleme sind R-Rent unverzüglich mitzuteilen.
Bei Personenschäden, Diebstahl, Fahrerflucht, ungeklärter Schuldfrage oder Beteiligung Dritter ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.
Ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden.