0176 357 388 50Mietbedingungen
1. Wer kann ein Fahrzeug mieten?
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Der Fahrer muss seit mindestens sechs Monaten eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Bei der Übergabe sind Führerschein und Personalausweis oder Reisepass im Original vorzulegen. Für einzelne Fahrzeugklassen können abweichende Voraussetzungen gelten.
2. Anfrage und Buchung
Anfragen über Website, Telefon oder WhatsApp sind unverbindlich. Die Buchung wird verbindlich, sobald R-Rent Fahrzeug und Konditionen ausdrücklich bestätigt oder der Mietvertrag abgeschlossen wurde.
3. Mietpreis und Kaution
Mietpreis und Kaution richten sich nach Fahrzeug, Mietdauer und Kilometerpaket. Alle Konditionen werden vor der Buchung mitgeteilt. Die Zahlung erfolgt spätestens bei Übergabe in bar oder per Überweisung; bei Überweisung muss der Betrag vor Übergabe eingegangen sein.
4. Versicherung und Selbstbeteiligung
Für alle Mietfahrzeuge besteht die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Umfang von Teil- oder Vollkasko und Selbstbeteiligung hängen vom Fahrzeug ab und werden im Mietvertrag festgehalten.
5. Kilometer
Enthaltene Kilometer werden individuell vereinbart. Mehrkilometer werden zum vorab mitgeteilten Preis berechnet.
6. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf nur von eingetragenen Fahrern genutzt werden. Rauchen ist nicht gestattet. Auslandsfahrten, gewerbliche Personenbeförderung, Motorsport oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen vorheriger Zustimmung.
7. Rückgabe
Das Fahrzeug ist vereinbarungsgemäß zurückzugeben. Bei vollgetankter Übergabe ist es vollgetankt sowie ordentlich und besenrein zurückzugeben. Fehlender Kraftstoff, außergewöhnliche Verschmutzung, Schäden oder fehlendes Zubehör können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
8. Verspätete Rückgabe
Verzögerungen sind unverzüglich mitzuteilen. Eine nicht abgestimmte verspätete Rückgabe kann zusätzliche Mietkosten und nachweisbare Schäden auslösen.
9. Unfall, Schaden oder Panne
Unfälle, Schäden, Diebstahl und technische Probleme sind R-Rent sofort mitzuteilen. Bei Personenschäden, Diebstahl, Fahrerflucht, ungeklärter Schuldfrage oder Beteiligung Dritter ist die Polizei zu verständigen. Ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden.
10. Maßgebliche Vereinbarungen
Zusätzlich gelten das individuelle Angebot, der Mietvertrag, das Übergabeprotokoll und die vereinbarten fahrzeugbezogenen Konditionen.
R-Rent Autovermietung · Anckelmannstraße 15 · 20537 Hamburg
Stand: August 2026