Ersatzfahrzeug für die erforderliche Ausfallzeit.
0176 357 388 50Unfallersatzwagen in Hamburg
Nach einem Unfall schnell wieder mobil: R-Rent prüft kurzfristig verfügbare Ersatzfahrzeuge und unterstützt auch Werkstätten und Unternehmen bei Ersatzmobilität.
Nach einem Unfall möglichst schnell wieder mobil bleiben.
Bei einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Mietwagenkosten grundsätzlich als Schadenposition relevant sein. Ob und in welcher Höhe ein Versicherer tatsächlich übernimmt, hängt vom konkreten Schadenfall und der Haftung ab.
R-Rent gibt deshalb keine pauschale Kostenübernahme-Garantie, sondern klärt Fahrzeug, Mietdauer und vorhandene Freigaben vor der Anmietung.
Mobil bleiben, solange das eigene Fahrzeug repariert wird.
Ersatzmobilität für Werkstätten, Fuhrparks und Firmenkunden.
Fahrzeuge und Mietlösungen im Überblick
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R-Rent erteilt keine Rechtsberatung und garantiert keine Kostenübernahme durch Versicherer oder sonstige Dritte.
Häufige Fragen.
Wer bezahlt den Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall?
Erforderliche Mietwagenkosten können grundsätzlich Teil des ersatzfähigen Schadens sein. Die konkrete Erstattung hängt unter anderem von Haftung, Mietdauer und Fahrzeugklasse ab.
Ist der Unfallersatzwagen garantiert kostenlos?
Nein. Eine pauschale Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.
Kann R-Rent zur Werkstatt liefern?
Eine Zustellung oder Übergabe zur Werkstatt kann nach Verfügbarkeit und Vereinbarung möglich sein.
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