0176 357 388 50Unfallersatzwagen: Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können erforderliche Mietwagenkosten grundsätzlich eine ersatzfähige Schadenposition sein. Entscheidend ist der Einzelfall.
Keine pauschale Kostenübernahme
Ob und in welcher Höhe ein Versicherer Mietwagenkosten übernimmt, hängt unter anderem von Haftung, Mietdauer, Fahrzeugklasse und Schadenverlauf ab.
Mithaftung beachten
Wenn eine Mithaftung besteht, kann sich auch eine mögliche Erstattung entsprechend reduzieren.
Unterlagen bereithalten
Hilfreich sind Unfalltag, eigenes Fahrzeug, gewünschter Mietbeginn, Versicherung und Schadennummer, soweit bereits vorhanden.
Hinweis
R-Rent stellt Ersatzmobilität bereit, erteilt aber keine Rechtsberatung und garantiert keine Erstattung durch einen Versicherer.
Mietwagen benötigt?
Zeitraum und Fahrzeugwunsch direkt an R-Rent senden.
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