Täglich 06:00–00:00 erreichbar Für ganz Hamburg
R-RentRatgeber › Artikel
R-Rent Ratgeber

Unfallersatzwagen: Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können erforderliche Mietwagenkosten grundsätzlich eine ersatzfähige Schadenposition sein. Entscheidend ist der Einzelfall.

Keine pauschale Kostenübernahme

Ob und in welcher Höhe ein Versicherer Mietwagenkosten übernimmt, hängt unter anderem von Haftung, Mietdauer, Fahrzeugklasse und Schadenverlauf ab.

Mithaftung beachten

Wenn eine Mithaftung besteht, kann sich auch eine mögliche Erstattung entsprechend reduzieren.

Unterlagen bereithalten

Hilfreich sind Unfalltag, eigenes Fahrzeug, gewünschter Mietbeginn, Versicherung und Schadennummer, soweit bereits vorhanden.

Hinweis

R-Rent stellt Ersatzmobilität bereit, erteilt aber keine Rechtsberatung und garantiert keine Erstattung durch einen Versicherer.

R-Rent Autovermietung · Anckelmannstraße 15 · 20537 Hamburg · Inhalte dienen der allgemeinen Information.

Mietwagen benötigt?

Zeitraum und Fahrzeugwunsch direkt an R-Rent senden.

Jetzt anfragen
Weiterlesen

Weitere Fragen zur Mietwagenplanung

Alle 15 Ratgeberartikel →